Hochschule Bayern begrüßt die Fortführung des Bund-Länder-Programms zur Förderung der Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Bund und Länder betonen den hohen Stellenwert der anwendungsorientierten Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Lösung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.

Die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW/TH) begrüßen die von Bund und Ländern beschlossene Fortsetzung des Programms zur Förderung der Forschung an den Hochschulen (HAW/TH), wenngleich der Förderumfang deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) in ihrer Sitzung am 27.11.2023 auf eine Fortsetzung des Programms „Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ bis in das Jahr 2030 in Höhe von insgesamt knapp 500 Mio. € verständigt. Die Laufzeit des Programms und damit gleichzeitig die Planungssicherheit für die Hochschulen (HAW/TH) wurde von bislang fünf auf nun sieben Jahre erhöht. Erstmals beteiligen sich ab 2025 stufenweise auch die Länder an der Forschungsförderung. Darüber hinaus stellt der Bund Mittel für das Programmmanagement und das begleitende Monitoring zur Verfügung. Dass in der zwischenzeitlich festgefahrenen finanzpolitischen Diskussion nun doch eine Einigung erzielt werden konnte, ist dem besonderen Engagement des GWK-Vorsitzenden und bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, zu verdanken

Das Bund-Länder-Programm zur Förderung der anwendungsorientierten Forschung

Ziel des Programms ist es, die angewandte Forschung an den Hochschulen (HAW/TH) weiter zu stärken und diese beim weiteren Ausbau ihrer Kooperationen mit Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen. Staatsminister Markus Blume, Vorsitzender der GWK, hebt in diesem Zusammenhang die hohe Bedeutung der angewandten Forschung und des Transfers der an den Hochschulen (HAW/TH) erzielten Forschungs-ergebnisse hervor: „Mit dem Programm unterstützen wir die Hochschulen für angewandte Wissenschaften darin, ihre Forschung zu stärken und nachhaltig zu entwickeln und ihre Rolle als Innovationsmotoren noch stärker zu leben. So stärken wir nicht nur die HAW, sondern auch den Innovationsstandort Deutschland.“

Die Hochschulen (HAW/TH) hatten sich für eine Erhöhung der Fördermittel im Programm auf 150 Mio. € pro Jahr ausgesprochen. Das nun beschlossene Fördervolumen bleibt damit deutlich hinter den geforderten Mitteln zurück. Statt eines realen Aufwuchses bewegt sich die Forschungsförderung inflationsbereinigt in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre. Diese Stagnation der Fördermittel im Bund-Länder-Programm erschwert es den Hochschulen (HAW/TH), ihr Potenzial in der anwendungsorientierten Forschung und im Transfer ihrer Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft vollständig zu entfalten.

Bayern investiert in den Fortschritt

In der Förderung von Wissenschaft und Forschung geht der Freistaat Bayern einen anderen, fortschrittsorientierten Weg. „Mit der Hightech Agenda Bayern und der Initiative Hightech Transfer Bayern hat die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Jahren nachhaltig in die Hochschulen (HAW/TH) investiert und sie damit gezielt weiter gestärkt. Diese Förderung wird nun verstetigt. Durch das Hochschulinnovationsgesetz ebenso wie durch die Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023-2027 wurden den bayerischen Hochschulen (HAW/TH) neue Handlungsspielräume eröffnet und finanzielle Planungssicherheit gewährt“, so Prof. Dr. Walter Schober, Vorsitzender von Hochschule Bayern. „Es wäre schön gewesen, wenn sich auch der Bund diesen Aktivitäten durch eine kraftvolle Erhöhung der Forschungsprogramme für HAWs angeschlossen hätte.“ Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz, welches seit nunmehr einem Jahr in Kraft ist, hat neben der Hightech Agenda einen Rahmen geschaffen, angewandte Forschung stärker zu fördern; unter anderem über neue Karrierewege für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, etwa im Rahmen der Forschungs-  Spitzen- und Nachwuchsprofessuren oder im Rahmen des Promotionsrechts an forschungsstarken Bereichen für HAW/THs, welches aktuell mit 11 Promotionszentren umgesetzt wird.

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