Die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023-2027 ist nach der Hightech Agenda und der Verabschiedung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes ein weiterer wichtiger Meilenstein in der zukunftsfähigen Ausrichtung der bayerischen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft. Die Rahmenvereinbarung soll den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen sowohl Rahmenbedingungen für Freiheit und Agilität geben wie auch Planungssicherheit auch zu finanziellen Rahmenbedingungen.
Weiterentwicklung der strategischen Hochschulsteuerung
Der Freistaat Bayern und die bayerischen Hochschulen bekennen sich mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zu einer Weiterentwicklung der strategischen Hochschulsteuerung. Im Sinne einer outputorientierten Steuerung werden die angestrebten Ziele in den definierten Handlungsfeldern mit konkreten Maßnahmen und Mindestanforderungen verknüpft. Gleichzeitig sichert die Rahmenvereinbarung den Hochschulen ein hohes Maß an Autonomie ebenso wie finanzielle Planungssicherhit und schreibt das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen fort.
„Mit der heutigen Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung verpflichten sich die Hochschulen auf Ziele, deren Umsetzung den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Bayern nachhaltig stärkt“, so Prof. Dr. Walter Schober. „Wir danken der Politik für ihr Vertrauen in die Hochschulen, dass diese die vereinbarten Ziele eigenverantwortlich umzusetzen, und für die finanzielle Planungssicherheit, die den Hochschulen die heutige Unterzeichnung eröffnet.“
Hochschulpolitisch bedeutsame Handlungsfelder
Die Rahmenvereinbarung definiert insgesamt zehn Handlungsfelder, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Freistaats Bayerns und der Hochschulen von zentraler Bedeutung sind. Diese umfassen zum einen die drei Kernthemenfelder Lehre, Forschung und Transfer. Zum anderen wurden sieben weitere Querschnittsfelder definiert, bei denen auch eine hochschulindividuelle Schwerpunktsetzung möglich ist. Operationalisiert wird deren konkrete Umsetzung in bilateralen Hochschulverträgen, die zwischen den einzelnen Hochschulen und dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in den nächsten Monaten geschlossen werden. +++