Bayerische Hochschulrechtsnovelle

Neue Chancen für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Bayern Das bayerische Kabinett billigte heute den Entwurf des neuen bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Hochschule Bayern begrüßt den vorgestellten Gesetzentwurf als wichtigen Schritt zur Steigerung der Innovationskraft der Hochschulen.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen unterstützen den vorgestellten Entwurf des bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. „Der Gesetzentwurf stellt für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Weichen Richtung Zukunft. Vorhandene Potentiale in der praxisorientierten Lehre, in der angewandte Forschung und dem Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft werden damit mehr Wirkungskraft entfalten. In Verbindung mit der Hightech Agenda Bayern wird damit das Potential der Hochschulen deutlich gesteigert“, so Prof. Dr. Walter Schober, Vorsitzender von Hochschule Bayern und Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt zum Gesetzesvorhaben. Allem voran steht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen das dezidierte Bekenntnis zu ihrer anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung und der Möglichkeit der eigenständigen Promotionsvergabe. „Die Möglichkeit wissenschaftlichen Einrichtungen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ihren forschungsstarken Bereichen das Promotionsrecht zu verleihen, stellt einen großen Meilenstein in der Hochschulentwicklung dar“, stellt Schober fest.

Beschleunigte Entscheidungsprozesse

„Der arbeitsteilige Zuschnitt der Zuständigkeiten und die klare Abgrenzung der Befugnisse der zentralen Hochschulorgane beschleunigt die internen Entscheidungsprozesse in den Hochschulen“, kommentiert Schober die Regelungen im Gesetzentwurf. „Eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit ermöglicht es den Hochschulen zukünftig noch besser ihre gesellschaftliche Aufgabe in Lehre, Forschung und Transfer bei der Gestaltung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Zukunft Bayerns wahrzunehmen.“ Die Hochschulleitung verantwortet dabei vorrangig strategisch-operative Aufgaben wie den Haushalt oder die hochschulpolitischen Zielsetzungen. Der Senat bearbeitet die akademischen Aufgaben wie den Erlass von Rechtsvorschriften oder den Beschluss in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Forschung, die Förderung des Nachwuchses und des Gleichstellungsauftrags. Der Hochschulrat wird in den organisatorisch-unternehmerischen Aufgaben tätig. Er stellt den Körperschaftshaushalt und Wirtschaftsplan fest, beschließt die Grundordnung und wählt die Hochschulleitung mit der Option der Wahl des / der Kanzler/in. Unter Beachtung der verfassungsgemäßen Rechte der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer kann jede Hochschule die Zusammensetzung und die Etablierung weiterer Gremien gestalten. Dies gibt den Hochschulen Flexibilität.

Neue Rechtsformen für mehr Spielräume

Über die Wahl ihrer Organisationsform als staatliche Einrichtung, Personalkörperschaft des öffentlichen Rechts oder Stiftung erhalten die Hochschulen durch den Gesetzentwurf zukünftig ein individuell gestaltbares Maß an neuen Spielräumen. Als Körperschaften ziehen die Hochschulen etwa aus einem Globalbudget mit hohen Freiheiten in der Mittelverwendung ebenso Nutzen wie aus der Möglichkeit zu eigenständigen Anmietungen. Die Abkehr vor Kameralistik vereinfacht die Abläufe in ihrer Buchhaltung. „Der erweiterte Gestaltungsspielraum der Hochschulen bei sowohl bei der internen als auch der externen Governance wird durch neue Vorteile für alle Hochschulangehörigen positiv verstärkt. Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wissenschaft und Verwaltung sowie die Studierenden werden ebenso wie die Hochschulen von der Hochschulrechtsnovelle profitieren“ so der Verbandsvorsitzende.

Vorteile für alle Hochschulangehörigen

Mit dem Promotionsrecht in forschungsstarken Bereichen und der Einführung von Nachwuchsprofessuren werden neue Karriereperspektiven für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Das Globaldeputat ermöglicht es den Professorinnen und Professoren sich gemäß ihrer persönlichen Stärken in die Hochschulfamilie einzubringen. Durch die Übernahme von Aufgaben wie Forschung, Transfer, akademischer Weiterbildung oder Selbstverwaltung kann ihr Lehrdeputat in größerem Umfang als bisher kapazitätswirksam genutzt werden. Für die Studierenden wird ergänzend zu den bisherigen Regelungen zu ihrer Mitwirkung ein Landesstudierendenrat eingerichtet werden, der zur Erweiterung ihrer Rechte beiträgt.

Neues wagen, Bewährtes bewahren

„Mit der Hochschulreform wagt die bayerische Staatsregierung viel neues, bewahrt aber auch klug Bewährtes oder stärkt dieses sogar“, sagt Schober. „In der Gremienstruktur der internen Governance wird die Mitbestimmung für alle Mitgliedsgruppen der Hochschulen beibehalten. Noch stärker als bisher kommt dabei die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Förderziel und Leitprinzip zum Tragen.“ Der Vorsitzende von Hochschule Bayern verweist in diesem Zusammenhang auch etwa auf den weiteren Bestand der Dienstherrneigenschaft des Freistaats Bayern, die mit einer Geltung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, der Beibehaltung der Beamtenstrukturen oder der Garantie zur Finanzierung von Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der Hochschulen einhergeht. Auch die Nutzung der staatlichen Infrastrukturen wie etwa der Studierendenwerke, des Landesamts für Finanzen oder des Bibliothekverbunds wird weiter fortgesetzt.

Konstruktive und dialogorentierte Debatte

Mit der heutigen Zustimmung des Kabinetts zum Entwurf des bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes tritt die Hochschulrechtsnovelle in die entscheidende Phase der Gesetzgebung ein. Allen betroffenen Gruppen und damit der gesamten Hochschulfamilie wird in Form einer ausführlichen Verbändeanhörung Zeit und Raum gegeben, um in einem dialogorientierten Verfahren Feedback zu dem nun vorliegenden Entwurf des bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes zu geben. Die Mitglieder von Hochschule Bayern werden sich in diesen Prozess einbringen und gehen davon aus, dass darauf aufbauend das Hochschulinnovationsgesetz zügig vom bayerischen Landtag verabschiedet wird. Ein in Kraft setzen des Gesetzes sowie des Erlasses der begleitenden Rechtsverordnungen zum Jahreswechsel wäre aus Sicht der HAWs zielführend, um für die anstehende Personalgewinnung aufgrund der Stellen der Hightech-Agenda Planungssicherheit zu haben und die Innovationen, dem Namen des Hochschulinnovationsgesetz entsprechend, zügig umzusetzen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu dem vom bayerischen Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes werden auf der Homepage von Hochschule Bayern bereitgestellt:

https://www.hochschule-bayern.de/positionen/standpunkte-2021/aktuelle-informationen-zum-hochschulinnovationsgesetz/

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